Ingenieurbüro-Vest
B. Eng. Dennis Zakiewicz
An der Aue 109
45739 Oer-Erkenschwick

Telefon: 0172/2108698
E-Mail: iv-sv@t-online.de

Unser Einsatzgebiet bezieht sich auf den gesamten Kreis Recklinghausen (Marl, Datteln, Oer-Erkenschiwick, Dorsten, Herten, Gladbeck, Haltern am See, Waltrop und Castrop-Rauxel), wie die angrenzenden Städte Bochum, Dortmund, Essen, Herne und Oberhausen bis hin zu Krefeld, Borken, Hamm, Duisburg, Düsseldorf u.v.m.

Wir sind 24 Std. für Sie erreichbar
Schaden-Hotline: 0172/2108698



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Allgemeine Geschäfts­bedingungen



1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch uns Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausnahmslos aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist regelmäßig schriftlich zu erteilen, aber auch eine mündliche, telefonische oder über andere Telekommunikationstechniken erfolgte Auftragserteilung ist möglich und gilt als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenfrei und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG ist verpflichtet insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Sämtliche, dem AG bekannten, Alt- und Vorschäden sind auch ungefragt zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.

3. Vollmacht
Der AG berechtigt den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist das Sachverständigerhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungsstellung unmittelbar fällig. Bei allen Zahlung sind relevanten Daten wie Gutachten-/Rechnungs- Nummer anzugeben.
Nach erfolgter Mahnung wird ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege geleitet bzw. Klage erhoben.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar wird regelmäßig auf Grundlage der entstandenen Schadenhöhe netto zzgl. Wertminderung bzw. des Wiederbeschaffungswertes, bei einem wirtschaftlichen/tatsächlichen Totalschaden, ermittelt. Das Honorar setzt sich zusammen aus Grundhonorar und Nebenkosten.
Das Honorartableau liegt zur Einsicht bei uns aus und kann auf Anfrage dem AG separat ausgehändigt werden.
Eine Gutachtenerstellung nach Zeitaufwand ist gesondert zu vereinbaren und wird sodann mit einem Stundensatz von derzeit EUR 140,00 zzgl. MwSt. sowie individuellen Nebenkosten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für etwaige Beratungsleistungen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen werden.

6. Rechnungsprüfungsbericht/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und können mit bis zu 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet werden.

7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,-- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstr. 5, 14467 Potsdam, Tel: 0 331 / 23605900 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Datenspeicherung
Die Fahrzeug- und personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Auftrages elektronisch gespeichert.

12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Recklinghausen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

In Kooperation mit

Ingenierubüro Vest - KÜS
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