Ingenieurbüro-VestB. Eng. Dennis Zakiewicz
An der Aue 109
45739 Oer-Erkenschwick
Telefon: 0172/2108698E-Mail: iv-sv@t-online.deUnser Einsatzgebiet bezieht sich auf den gesamten Kreis Recklinghausen (Marl, Datteln, Oer-Erkenschiwick, Dorsten, Herten, Gladbeck, Haltern am See, Waltrop und Castrop-Rauxel), wie die angrenzenden Städte Bochum, Dortmund, Essen, Herne und Oberhausen bis hin zu Krefeld, Borken, Hamm, Duisburg, Düsseldorf u.v.m.
Wir sind 24 Std. für Sie erreichbar
Schaden-Hotline: 0172/2108698
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch uns Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG)
erfolgt ausnahmslos aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist regelmäßig schriftlich zu erteilen, aber auch eine
mündliche, telefonische oder über andere Telekommunikationstechniken erfolgte
Auftragserteilung ist möglich und gilt als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen
Unterlagen und Auskünfte kostenfrei und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu
stellen. Der AG ist verpflichtet insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang
möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadenaufnahme zu ermöglichen. Sämtliche, dem AG bekannten, Alt- und Vorschäden
sind auch ungefragt zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder
durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht
eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.
3. Vollmacht
Der AG berechtigt den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich
erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber
Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist das
Sachverständigerhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungsstellung unmittelbar
fällig. Bei allen Zahlung sind relevanten Daten wie Gutachten-/Rechnungs- Nummer
anzugeben.
Nach erfolgter Mahnung wird ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren in
die Wege geleitet bzw. Klage erhoben.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar wird regelmäßig auf Grundlage der entstandenen
Schadenhöhe netto zzgl. Wertminderung bzw. des Wiederbeschaffungswertes, bei einem
wirtschaftlichen/tatsächlichen Totalschaden, ermittelt. Das Honorar setzt sich zusammen aus
Grundhonorar und Nebenkosten.
Das Honorartableau liegt zur Einsicht bei uns aus und kann auf Anfrage dem AG separat
ausgehändigt werden.
Eine Gutachtenerstellung nach Zeitaufwand ist gesondert zu vereinbaren und wird sodann
mit einem Stundensatz von derzeit EUR 140,00 zzgl. MwSt. sowie individuellen
Nebenkosten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für etwaige Beratungsleistungen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen werden.
6. Rechnungsprüfungsbericht/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge
und können mit bis zu 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars
zzgl. Nebenkosten abgerechnet werden.
7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,-- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern
der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung,
bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem
Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien
verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens für Haftpflicht- und
Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen
Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen). Der AG hat die
Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstr. 5, 14467
Potsdam, Tel: 0 331 / 23605900 zu wenden.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko
des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen
auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine
Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um
offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich
Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Datenspeicherung
Die Fahrzeug- und personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Auftrages
elektronisch gespeichert.
12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und
AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Recklinghausen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
In Kooperation mit
